Von: Deutsche Hanfverband
Wer möchte in seiner Gemeinde eine Cannabis-Petition einreichen? Bitte im Forum melden!
Petition nach Artikel 17 des Grundgesetzes
An den Gemeinderat von……..
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich möchte Ihnen als meinen gewählten Volksvertretern folgende Petition unterbreiten:
„Die Gemeinde Bad Schussenried möge gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern
einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel
konzipieren und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hierfür nach §3 (2) BtMG beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.
Als konkretes Modell schlage ich einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem
gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:
• Mitglied werden kann jeder Einwohner ab 18 Jahren.
• Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.
• Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen
Unkostenbeitrag.
• Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.
• Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC
gestattet.
• Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt
illegal und führt zum Ausschluss.
• Für Menschen, die Cannabis auf ärztliche Empfehlung konsumieren, können die Regeln
bedarfsgerecht modifiziert werden.
Die Gemeinde sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den
Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Gemeinde für bedarfsgerechte
Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u.a. durch die Förderung
von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer.
Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile,
insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung, entstehen.
Das Projekt könnte wissenschaftlich begleitet werden.
Als Alternative zum CSC-Modell wäre auch ein Anbau und Abgabe durch die Gemeinde selbst
oder über Apotheken denkbar.“
mit freundlichen Grüßen,
xy
Begründung:
Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird
indirekt durch den Schwarzmarkt, der von Mafia und Hells Angels dominiert wird bedroht sowie
durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Neben den gesundheitlichen Risiken des
Konsums ist die Strafverfolgung für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.
Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des
Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen
Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und
Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu
stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer
Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.
Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel
des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende
Vorteile bietet:
• Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von
gesundheitsgefährdenden Streckmitteln.
• Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der
Atemwege durch Cannabiskonsum.
• Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten
Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot insbesondere an Jugendliche
geschmälert.
• Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote in einem CSC
können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen,
da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
• Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und
kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.
• Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen wird über eine CSC ihre
Medizin kostengünstig zugänglich gemacht
Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen
im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“.
Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur
Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis
konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat
waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Bad Schussenried wären dies 300
bzw. 150 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von
Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 80 Personen.
Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich
betrieben. Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die 8000
Bürger unserer Gemeinde 100.000 Euro jährlich, während statistisch nur 3000 Euro in die
Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Mehrheit der Menschen in
Baden-Württemberg spricht sich laut einer EMNID Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung
und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus.
Bei der Aktion “Kommunale Cannabis Petitionen” geht es darum dass jeder Bürger einer Stadt oder Gemeinde dass Recht hat eine Petition einzureichen.
Das Ganze ist rechtlich ebenso risikofrei wie wenn die Grünen im Bundestag die Legalisierung von Cannabis fordern – es ist das gute Rechte eines jeden Bürger eine solche Petition einzureichen.
Ein Bundesland oder eine Kommune kann nicht einfach Cannabis legalisieren, aber das Betäubungsmittelgesetz gibt ihnen die Möglichkeit eines Modellprojektes, mit dem die Auswirkungen neuer drogenpolitischer Maßnahmen erforscht werden können. So entstand auch das Modellprojekt zur Heroinvergabe, das letztlich dazu führte, dass die Heroinverschreibung zu einer anerkannten Therapieform wurde. Schleswig-Holstein hat 1997 ein Modellprojekt beantragt, nach dem die Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Apotheken erforscht werden sollte.
Dieser Antrag wurde damals von der zuständigen Bundesbehörde unter Gesundheitsminister Seehofer (CSU) abgelehnt, aber er hat gezeigt, was grundsätzlich möglich ist. Noch nie hatte ein Bundesland einen so weitgehenden cannabispolitischen Vorstoß gewagt und es blieb der bisher einzige Versuch.
Nun wollen wir versuchen dass eine Kommune so einen Antrag stellt.
Antragssteller kann im Prinzip jeder sein.