MdB Christian Ströbele reichte heute folgende parlamentarische Anfrage zum Betreff an die Bundesregierung ein, damit diese endlich für Cannabis-Grenzwerte initiativ wird.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnisse einer kürzlich durch die Bundesanstalt für Straßenverkehr vorgestellten repräsentativen Studie der Universitäten Düsseldorf und Heidelberg, wonach weder höhere Cannabis-Konzentration noch häufiger Cannabis-Konsum die Verkehrsauffälligkeiten mehrte, sowie die Empfehlung einer Studie internationaler Wissenschaftler der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM. e.V.), wonach für Verkehrsteilnehmer ein Grenzwert für Strafbarkeit und Verkehrseignung zwischen sieben und zehn Nanogramm des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut – analog 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration – festgelegt werden solle (vgl. FOCUS 40/2007 S. 66;),
und welche Initiativen zur gesetzlichen Festlegung eines solchen Grenzwertes wird die Bundesregierung – nach der dahingehenden Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts schon vom 20. Juni 2002 (Az. 1 BvR 2062/96) – nun ergreifen angesichts dessen, dass derzeit bereits ab 1 Nano-gramm THC pro Milliliter Blut (1ng/ml) Strafverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet werden sowie die Fahreignung verkehrsbehördlich bezweifelt wird, obwohl THC anders als Alko-hol nur 3 – 4 Stunden die Fahreignung mindert, aber mindestens 12 Stunden bei Verkehrskontrollen nachgewiesen werden kann?
Die Antwort der Bundesregierung wird demnächst nachzulesen sein unter www.bundestag.de
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Christian Busold
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