Quelle: Verbraucherschutz
24 Mai 2009
Der Softdrink-Mix «Red Bull Cola» enthält Spuren von Kokain. Mehrere deutsche Bundesländer haben Anweisungen erlassen, das Getränk aus den Regalen der Supermärkte, Tankstellen etc. zu nehmen, Red Bull Cola darf demnach auch nicht mehr ausgeschenkt werden. Die Cola der Erfolgsmarke Red Bull soll geringe Spuren von Kokain enthalten und muss dem deutschen Lebensmittelgesetz nach wie ein Betäubungsmittel behandelt werden.
Inspektoren des nordrhein-westfälische Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit (LIGA) hatten die Proben untersucht und waren dabei auf Kokainspuren gestoßen. Ein bundesweites Verbot dürfte den Vorstößen aus Hessen und NRW folgen.
Verantwortlich sein soll ein dekokainiertes Cocablattextrakt, das für die Cola verwendet wird. Damit gehört Red Bull Cola nicht mehr zu den Lebensmitteln, sondern fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. «Auch wenn die nachgewiesene Substanz unbedenklich ist, handelt es sich rechtlich bei dem Getränk um kein Lebensmittel, sondern ein Betäubungsmittel.» – wird ein Experte von dpa zitiert.
Red Bull wehrt sich: Seine “Cola” – sowie andere Lebensmittel, die Cocablatt-Extrakte enthielten – gälten sowohl in der EU als auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig.