Pressemitteilung Redaktion Webteam Eve & Rave Berlin
22. Mai 2008
Zum Jahr der Besinnung in der Drogenpolitik
Suchtstoffkommission ruft Periode der globalen Besinnung aus
Im März dieses Jahres rief die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND) in Wien das Jahr der Besinnung zur Evaluierung der weltweiten Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung des Drogenanbaus, der Drogenherstellung, des Drogenhandels und der Drogennachfrage aus. Obwohl die Bundesregierung in den Gremien der Vereinten Nationen zur Drogenkontrolle und Drogenbekämpfung als einer der aktivsten Akteure in Erscheinung tritt, findet man im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung kein Wort, in welcher Weise sie ihre respektive die weltweite Drogenpolitik evaluieren will. Deshalb ruft Eve & Rave Berlin alle Leserinnen und Leser dazu auf, an der Hanfparade am 2. August 2008 in Berlin die Bundesregierung an ihre Verpflichtung zu erinnern, dem Apell des CND zur Evaluierung der Drogenpolitik nachzukommen und sie gleichsam dabei zu ermahnen, sich im Sinne der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen) zu besinnen.
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Der neueste Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung ist im Mai 2008 erschienen. Darin geht die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, auch auf die Ergebnisse der Versammlung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND) im März dieses Jahres in Wien ein. Hiebei muß festgestellt werden, daß die Wiedergabe der Ergebnisse äußerst selektiv respektive einseitig erfolgte und daß wesentliche Gegebenheiten – wie zum Beispiel die Beachtung der Menschrechte bei der Drogenkontrolle – überhaupt nicht erwähnt werden.
UNGASS
Die 20. Sonder-Vollversammlung der Vereinten Nationen zum Weltdrogenproblem (United Nations General Assembly Special Session, UNGASS) vom 08. bis 10. Juni 1998 in New York verdeutlichte den hohen Stellenwert der Drogenbekämpfung für die internationale Staatengemeinschaft. In einer politischen Erklärung und in sechs politisch verbindlichen Dokumenten (Aktionsplänen) wurden Ziele festgelegt, so u.a. die Ausrottung respektive die Reduzierung des Drogenanbaus.
Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND)
Wie im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung nachzulesen ist, ist Deutschland Mitglied der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND), dem zentralen internationalen Organ zur Bekämpfung von Drogenproduktion und -handel. Das Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen (United Nations International Drug Control Programme, UNDCP), das vom United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) in Wien durchgeführt wird, wird von der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren finanziell unterstützt. Deutschland gehört dem Kreis der Hauptgeberstaaten an und beteiligt sich an mehreren Projekten von UNODC.
Die 50. Sitzung der CND fand vom 12. bis 16. März 2007 in Wien statt. Die deutsche Delegation unter der Leitung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, hatte als EU-Ratspräsidentschaft die Aufgabe, die Mitgliedsstaaten der EU zu koordinieren und die EU aktiv in der CND zu vertreten. Insgesamt wurden 16 Resolutionen verabschiedet (insbesondere zu den Bereichen Afghanistan, Reisen mit kontrollierten Substanzen, Grundstoffüberwachung, Angebotsreduzierung, illegaler Drogenhandel über das Internet, Drogenanalyselabore, Evaluierung der Beschlüsse der 20. Sonder-UN-Vollversammlung 1998 (UNGASS), Management bei UNDCP und Finanzierung von UNDCP). Im Rahmen der thematischen Debatte über die Kontrolle von Vorläuferstoffen zeigte sich, daß das deutsche System der Grundstoffüberwachung in Europa und weltweit vorbildlich und richtungweisend ist.
Quelle: Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung vom Mai 2008, S. 31 ff.
UNGASS Review
Gemäß Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung befindet sich die Drogenpolitik der Vereinten Nationen derzeit in einer entscheidenden Phase: Grundlage und Rahmen der UN-Drogenpolitik müssen überprüft und neu definiert werden.
Die im Jahre 1998 von der 20. Sonder-Vollversammlung der UN (UNGASS 98) gefaßten grundlegenden Beschlüsse bilden seither den Rahmen für die internationale Zusammenarbeit in der Drogenpolitik. Die Umsetzung der Beschlüsse von 1998 muß nach dem Willen der Vollversammlung überprüft werden (»UNGASS Review«). Dazu soll zunächst im Jahre 2008 eine detaillierte Bestandsaufnahme über die Umsetzung der UNGASS-Beschlüsse vorgenommen werden. Im Lichte der Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme muß 2009 über die künftige Ausrichtung der UN-Drogenpolitik entschieden werden. Diese Entscheidung soll im Rahmen eines hochrangigen Treffens im März 2009 getroffen werden.
Bei der 51. Sitzung der CND im März 2008 legte der UNODC-Exekutivdirektor Antonio Maria Costa einen umfangreichen Bericht über die Umsetzung der UNGASS-Beschlüsse vor, der sich vor allem auf die regelmäßigen Zweijahresberichte der Mitgliedsstaaten stützte. Gemäß Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung kam er zu dem Ergebnis, daß das Drogenproblem weltweit konstant gehalten werden konnte, daß es aber damit keineswegs gelöst sei. Gemäß Angaben des CND erreichte die weltweite Produktion von Opium im Jahr 2007 jedoch mehr als 8.800 Tonnen, ungefähr das Doppelte der Produktion von 1998 und die weltweite Produktion von Kokain erreichte in 2006 etwa 984 Tonnen, ein Anwuchs von 19% seit 1998 und in 2005 wurden 42.000 Tonnen Cannabis produziert, 40% mehr als in 1998.
Und dabei wollte das Wiener Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) gemäß des Zehn-Jahre-Plans, der 1998 auf der Vollversammlung in New York beschlossen wurde, die Vernichtung oder starke Zurückdrängung der Herstellung, des Verkaufs und Schmuggels von psychotropen Substanzen innerhalb von zehn Jahren bewerkstelligen. Dies ist offenbar in keinster Weise gelungen, ja die Produktion ist massiv gestiegen und konnte weder vernichtet noch zurückgedrängt werden. Der »War on Drugs« muß trotz gigantischer Investitionen als gescheitert erklärt werden. Davon ist jedoch im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung nichts zu lesen. Die Drogenbeauftragte begnügte sich mit der Wiedergabe eines aus dem Zusammenhang gerissenen Zitates und verschwieg die weiteren Anmerkungen des UNODC-Exekutivdirektor Antonio Maria Costa.
Vergleiche hierzu: Pressemitteilung vom 8. April 2008 zur Hanfparade 2008
Hanfparade in Berlin – Kundgebung gegen die Mißachtung der Menschenrechte
Periode der globalen Besinnung
Es geht nunmehr darum, im Jahre 2008 auf der Grundlage der Bestandsaufnahme die inhaltlichen Schwerpunkte der künftigen Drogenpolitik der UN nach 2009 zu diskutieren und zu definieren, damit das High Level Meeting im März 2009 eine neue Politische Erklärung sowie Aktionspläne für die einzelnen Handlungsbereiche verabschieden kann. Die 51. CND hat für diesen Prozeß der »period of global reflection« (»Periode der globalen Besinnung«) – aufgrund einer deutschen bzw. europäischen Initiative – ein strukturiertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen des High Level Meetings festgelegt.
Gemäß Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung hat sich die EU stark in diesem Review-Prozeß engagiert, um die europäischen Erfahrungen und Vorstellungen auf der UN-Ebene einzubringen und den Prozeß insgesamt zu optimieren. Innerhalb der EU hat Deutschland – neben Großbritannien und den Niederlanden – dabei eine führende Rolle übernommen.
Nicht erwähnt wurden im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung die Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen der Drogenbekämpfung immer wieder in krasser Weise in Erscheinung treten. Beispielsweise wurden allein im Jahr 2003 in Thailand über 2.500 Menschen während landesweiten Razzien bei der Fahndung nach Drogenhändlern von der Polizei erschossen. Gemäß Einschätzung des Office of Narcotics Control Board (ONCB) der Vereinten Nationen waren 1.400 davon völlig unschuldige Personen. Bemerkenswert ist hierbei, daß während der Zeit dieser Massentötungen keine Ermahnungen zur Einhaltung der Menschrechte seitens der westlichen Regierungen erfolgten, wie beispielsweise in den letzten Wochen bezüglich der Vorgänge in Tibet. Beim »War on Drugs« gelten offenbar andere ethische respektive moralische Grundsätze als in den übrigen Bereichen der Politik. Dies zeigt sich an der Tatsache, daß nur Tage, nachdem Antonio Maria Costa, der Direktor der Drogenkontrollbehörde der Vereinten Nationen (UNODC), in seiner Eröffnungsrede zu der 51. Sitzung der Suchtstoffkommission (CND) das Thema Menschenrechte angeschnitten und sich für ein Ende der Todesstrafe für Drogendelikte ausgesprochen hatte, eine Koalition von die Todesstrafe befürwortenden Staaten zusammen kam um eine bahnbrechende Menschenrechtsresolution zu blockieren.
Die Resolution, »Richtige Einführung des Vereinte Nationen Menschenrechtssystems in die Internationale Drogenkontrollpolitik« wurde von Uruguay eingebracht und von Bolivien, Argentinien und der Schweiz unterstützt. Die erste Resolution in diesem Sinne bei der Suchtstoffkommission. Es erkennt das 60-jährige Bestehen der Universellen Deklaration der Menschenrechte an, eine Feierlichkeit, welche 2008 im gesamten System der Vereinten Nationen gefeiert wird und bekräftigt, daß »internationale Drogenkontrollaktivitäten in Konformität mit den internationalen Menschenrechten stehen müssen«. Die Resolution weist die Drogenkontrollbehörde an, »diese Ziele in naher Zusammenarbeit mit dem Büro des Kommissars für Menschenrechte und den Menschenrechtsrat zu erreichen.« Auch die Bundesrepublik Deutschland sollte sich bezüglich der Einhaltung der Menschrechte im Rahmen der Drogenkontrolle besinnen, man denke nur an die als Folter klassifizierte zwangsweise Abgabe von Brechmitteln an mutmaßliche Kleinhändler von Drogen in Hamburg und Bremen, die schon zu Todesfällen geführt hat.
Hauptkritikpunkte am Verhalten der Regierungen
Das Europäisches Netzwerk von Nicht-Regierungsorganisationen zu Drogenpolitik (ENCOD) hat zum CND-Treffen in Wien sechs Hauptkritikpunkte ausgearbeitet, die das Verhalten der Regierungen der meisten Staaten dieser Welt (auch der Bundesrepublik Deutschland) betrifft. Diese Kritikpunkte werden auch bei der Hanfparade 2008 Thema sein.
1 Mehr HR-Relevanz – Harm Reduction & Human Rights, Schadensminderung und Menschenrechte
Für einige Staatsregierungen (China, Japan, Nigeria, Thailand …) hat das Thema Menschenrechte noch immer nichts in der Drogenpolitik verloren. Die Forderung nach einer strikteren Befolgung der Menschenrechtsstandards muß lauter werden. Auch diesen Begriff benutzt die UNODC mittlerweile selbst – jedoch ähnlich wie »harm reduction«: auf eine Art, die seinen Wert und seine Bedeutung schrumpfen läßt (als ob alles, was die UNODC tun würde, harm reduction wäre). Doch nur Methoden, die in das medizinische Modell passen, haben die Aussicht auf Akzeptanz, und selbst dann scheint ein langer Kampf unvermeidbar, wie in den Fällen von Spritzenaustausch, Heroinvergabe und Cannabis als Medizin. Schadensminderungsmaßnahmen in Form von sozialen Projekten, wie Drogenkonsumräume, Hausdealer oder Coffeeshops bleiben indiskutabel für die US-Regierung und ihren Unterstützern in der UN. Die Verfechtung der Menschenrechte von Drogengebrauchern und der Maßnahmen zur Schadensminderung kommt beständig von Seiten etlicher Nichtregierungs – Organisationen (non government organisations, NGO’s).
2 Zugeständnis über die unbeabsichtigten Folgen der Drogenprohibition
UNODC-Vorsitzender Costa überraschte uns alle, als er unbeabsichtigte Konsequenzen dessen, was er »Drogenkontrolle« nennt, offen aufgezeigt hat. Was in diesem Zugeständnis fehlt, ist das ungeheure Ausmaß und die Ernsthaftigkeit der Schäden, die von der Drogenprohibition angerichtet werden. Und noch wichtiger ist, daß er den untrennbaren kausalen Zusammenhang zum prohibitiven System nicht erkennt respektive nicht erkennen will (wie übrigens auch die Drogenbeauftragte respektive die Bundesregierung).
3 Die Position der UNODC, das globale Drogenproblem sei eingedämmt
Dieser Position wurde nicht zur Genüge entgegengesteuert. Sie hat keinerlei wissenschaftliche Basis, und da sie eine politische Stellungnahme ist, die benutzt werden wird, um den Bestand der Prohibition zu unterstützen, muß sie entschieden angefochten werden. In der wissenschaftlichen Welt gibt es einen Beinahe – Konsens, daß der Zusammenhang zwischen Drogenpolitik und Drogenkonsum sehr schwach ist. Der Gebrauch einer erst vor kurzem eingeführten Droge erreicht eine gewisse Ebene nach einigen Jahren, um dann stets innerhalb dieses Levels zu schwanken. Anstieg und Rückgang hängen dann mehr von kulturellen und sozialen Faktoren ab als von nationalen Drogenstrategien oder dem Angebot.
Des weiteren müssen wir uns mit dem Evaluierungssystem und dem veralteten 10-Jahreszyklus der Planung auseinandersetzen, welche bei der CND die Norm zu sein scheinen. Diese Systeme werden den modernen Standards an Transparenz und Effizienz nicht gerecht und sind eine enorme Behinderung für die situationsgerechte Ausführung effektiver drogenpolitischer Taktiken auf nationalem und internationalem Gebiet.
4 Die blinde Akzeptanz der Drogen-Kriminalitäts-Achse, wie sie von der UNODC propagiert wird
Der Name »UN Office on Drugs and Crime« (= UN-Büro für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung) suggeriert der Polizei einen systematischen Zusammenhang zwischen Drogen und Kriminalität. Dieser Assoziation muß vehement widersprochen werden. Sie ist eine irreführende Charakterisierung des Drogengebrauches und der Drogengebraucher. Sie leugnet die Tatsache, daß das kriminelle Image der Drogengebraucher künstlich erzeugt wurde. Drogenprohibition ist ein hauptsächlicher kriminalisierender Faktor – nicht nur im kleinen, privaten, sondern auch im großen Ausmaß: bewaffnete Paramilizen, terroristisch oder in Bürgerkriegen aktiv, gelangen dank der Prohibition des Drogenhandels weitaus einfacher an Gelder und Waffen.
5 Der Ansatz, Cannabis zu (re-)kriminalisieren ist nur teilweise gescheitert
Auf dem letzten CND-Meeting wurde von Marokko und einigen anderen, größtenteils arabischen Staaten mit Unterstützung der USA vorgeschlagen, das Cannabisverbot zu verstärken, indem die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden sollen, Cannabisgebrauch zu kriminalisieren und den Anbau für den Eigenbedarf strafrechtlich zu verfolgen. Diese Staaten sahen die tolerante Haltung gegenüber Cannabiskonsum einiger westlicher Länder sehr kritisch. Nach einer lebhaften Diskussion war dieser Vorschlag stark verwässert worden. Es ist sehr bedauerlich, daß er nicht völlig gescheitert ist. Cannabis ist das kleinste anzugehende Problem. Die wahre Aufgabe ist es, ein echtes Regulierungssystem für die anderen illegalisierten Substanzen zu gestalten.
6 Legale Regulierung vs. Kriminalisierung
Gegenwärtig kontrolliert das »Drogenkontrolle« genannten System keineswegs die Herstellung, Vertreibung oder den Gebrauch der zu kontrollierenden Substanzen. Auf der CND-Versammlung im März wurde die grundlegene Frage nach legaler Kontrolle vs. Kriminalisierung nur indirekt erwähnt. Zwar ist die Bemühung, weltweit die Repression gegen Cannabis zu verstärken, am letzten CND-Treffen erfolglos geblieben – jedoch könnte man sie als einen präventiven Schlag der USA betrachten, initiiert durch einen Vasallenstaat, um jede Diskussion um das Ende des Cannabisverbotes zu unterbinden. Costa unterstützt die amerikanische Idee, Cannabis sei die entscheidende Angelegenheit. Er legt dar: »Staaten müssen ihren Übereinkünften gerecht werden, nicht zuletzt der UNGASS-Deklaration wegen. Eine liberale Einstellung in nur einem Staat oder gegenüber nur einem Drogentyp – wie Cannabis – kann das komplette System auflösen.«
Quellen: Commission on Narcotic Drugs, Fifty-first session, Vienna, 10-14 March 2008, Item 3 of the provisional agenda – Thematic debate on the follow-up to the twentieth special session of the General Assembly: general overview and progress achieved by Governments in meeting the goals and targets for the years 2003 and 2008 set out in the Political Declaration adopted by the Assembly at its twentieth special session
Sei Meinungsbildend zu ENCOD’s Position auf dem NGO-Forum in Wien!
ENCOD ist eine der wenigen Organisationen, die offen für eine radikale Änderung der internationalen Drogenpolitik plädieren. Wir sollten nicht zu optimistisch im Bezug auf die Auswirkungen unserer Bemühungen sein, aber dies nicht zu tun bringt uns garantiert nicht weiter. Der Prohibition fehlt die Unterstützung der Wissenschaft. Der Glaube, Prohibition würde den Gebrauch verringern, hat sich als gegenstandslos erwiesen. Das sind die Fakten, auf die wir nun unsere Aufmerksamkeit richten sollten.
Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Zeit in der Geschichte der internationalen Drogenpolitik – der Zeit der ersten Bestrebungen, die Effekte der Suchtstoffabkommen zu evaluieren. Das Versagen ist nicht mehr zu leugnen, und das Vermeiden jeder Diskussion um alternative Ansätze in diesem Moment läuft auf ein Pflichtversäumnis hinaus, wenn nicht sogar – und darüber läßt sich wohl streiten – auf böswillige Fahrlässigkeit. Die Eve & Rave und die Organisatoren der Hanfparade wollen sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, böswillig fahrlässig zu handeln, nein, sie handeln pflichtbewußt im Sinne der Menschrechte und rufen deshalb zur Teilnahme an der Hanfparade am 2. August 2008 in Berlin auf!
Berlin, den 22. Mai 2008
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin