Quelle: http://www.parlament.ch
8. Januar 2008
Erwachsene sollen kiffen dürfen Ständeratskommission für Gegenvorschlag zur Hanf-Initiative
Bern (sda) Erwachsene sollen in der Schweiz straffrei kiffen dürfen. Die Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates hat mit 7 zu 4 Stimmen im Grundsatz einen entsprechenden Gegenvorschlag zur Hanf-Initiative gutgeheissen.
Im Einklang mit Bundesrat und Nationalrat lehnte die SGK die Volksinitative “für eine vernünftige Hanf-Politk mit wirksamem Jugendschutz” ( 06.106 ) mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, wie ihr Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) am Dienstag den Medien mitteilte. Sie will den Initianten aber entgegenkommen.
Eigenkonsum Erwachsener
Laut Schwaller schlägt die Kommission vor, Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis durch über 18-Jährige nicht länger zu bestrafen. Vorausgesetzt wird, dass es nur um den Eigenkonsum geht und Dritte nicht geschädigt werden. Weiterhin nicht erlaubt wäre der Verkauf von Cannabis.
Die Volksinitiative will den Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie Besitz, Erwerb und Anbau für den Eigengebrauch straffrei erklären. Eine Altersgrenze fehlt, doch muss der Bund dem Jugendschutz “angemessen” Rechnung tragen. Anstelle eines Verkaufsverbots verlangt die Initiative Bundesvorschriften für den Handel.
Situation deblockieren
Laut Schwaller geht die Initative für die Mehrheit der SGK zu weit. Der letzten Sommer von einer Arbeitsgruppe von FDP, SP und Grünen unter Felix Gutzwiller (FDP/ZH) erarbeitete Gegenvorschlag hingegen könne als pragmatischer Schritt die Situation deblockieren. Selbstschädigung sei nicht strafbar, Repression nicht zielführend.
Die Kommissionsminderheit sieht demgegenüber in einem Gegenvorschlag ein falsches Signal. Sie warnt davor, mit einer höheren Toleranz eine positive Einstellung gegenüber dem Suchtmittelkonsum generell zu fördern. Auch sei es widersprüchlich, den Konsum zuzulassen, den Verkauf aber weiterhin zu bestrafen.
Chancen ungewiss
Dass der Gegenvorschlag zustande kommt, ist fraglich. Am 18. Januar ist zunächst die Nationalratskommission am Zuge. Winkt sie ab, ist die Vorlage nach Auskunft Schwallers vom Tisch. Vor der Beratung der Volksinitiative in der grossen Kammer hatte sie sich nur knapp gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen.
Gibt die SGK des Nationalrates grünes Licht, kann die Ständeratskommission im Februar die Details bereinigen. Der allfällige Gegenvorschlag würde dann in der Sommersession von der kleinen Kammer behandelt. Zuvor muss die Kommission noch die Stellungnahme des Bundesrates einholen.
Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative läuft am 13. Juli 2008 ab. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn bis dann zumindest ein Rat einen Gegenvorschlag beschlossen hat. Scheitert der Gegenvorschlag, wird die Initiative Volk und Ständen allein zum Entscheid vorgelegt. Rückzugssignale gab es laut Schwaller bislang nicht.
Nationalrat legte Veto ein
Hand zur Entkriminalisierung des Cannabis-Konsum hatte der Ständerat schon 2004 geboten. Der Nationalrat lehnte jene Gesetzesrevision aber ab. Er lancierte eine Teilrevision, die im Wesentlichen die heutigen vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression festschreibt. Diese Vorlage ist in der Differenzbereinigung.