Pressemitteilung
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM)
Bonn, den 20. Juni 2013
Am 20. Juni 2013 versammelten sich 150 Patienten und Unterstützer vor der
Bundesopiumstelle in Bonn. Damit machten sie auf die schwierige Lage von
Schwerkranken, die aus medizinischen Gründen auf die Einnahme von
Medikamenten auf Cannabisbasis angewiesen sind, aufmerksam. Unter dem Motto
“Menschenrechte von Cannabispatienten achten” forderten sie legalen Zugang
zu medizinischen Cannabisprodukten
“In Kanada, den Niederlanden, Spanien und Israel ist eine adäquate
Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis längst
möglich. Dies sollte auch in Deutschland endlich gegeben sein.”,
erklärt Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Cannabis als Medizin (ACM), im Vorfeld der Veranstaltung.
Zum Hintergrund: In Deutschland haben vermögende Patienten wesentlich
leichter einen Zugang zu medizinischen Cannabisprodukten als weniger
vermögende Menschen. Die meisten Patienten können
Cannabinoid-Medikamente wie Dronabinol und Sativex nicht bezahlen. Auch
Cannabisblüten aus der Apotheke sind für viele Menschen, die eine
solche Behandlung dringend benötigen und eine entsprechende
Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle besitzen, nicht in dem
erforderlichen Umfang finanzierbar. In diesem Misstand erkennen die
Patienten einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Denn nach Artikel 25 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat jede
Person ?das Recht auf einen Lebensstandard, der SEINE und seiner Familie
Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung,
Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen”.
“Wenn es um die medizinische Verwendung von Cannabis geht, werden die
Menschenrechte von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland vielfach mit
Füßen getreten. Dieser Zustand einer Zweiklassenmedizin muss geändert
werden”, fordert Gabriele Gebhardt, Sprecherin des Selbsthilfenetzwerks
Cannabis Medizin (SCM), das die Kundgebung zusammen mit der ACM
organisiert.
Die Veranstalter erklärten, dass die Bundesregierung angesichts des mit
der gegenwärtigen Lage verbundenen unnötigen Leids untätig ist. Die
Kundgebung richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Mitarbeiter der
Bundesopiumstelle, sondern gegen die Verantwortlichen in der Politik, die
für die unbefriedigenden Rahmenbedingungen verantwortlich sind. In einem
offenen Brief von Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis, der an den
Leiter der Bundesopiumstelle, an Bundeskanzlerin Angela Merkel und an
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr im Vorfeld geschickt wurde, heißt
es: ?(?) wir hoffen auf Ihre Unterstützung einer praktikablen Lösung.
Wir möchten Sie daher fragen: Welche Lösung können Sie uns anbieten,
damit wir einen vollständigen legalen Zugang zu der für uns notwendigen
Behandlung mit Cannabisprodukten erhalten?”
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) setzt sich seit
1997 für Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis und
Cannabinoiden ein. Sie ist ein gemeinnütziger Verein aus Ärzten,
Apothekern und Patienten aus Deutschland und der Schweiz.
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) ist ein Zusammenschluss
von Patientinnen und Patienten, die Cannabisprodukte aus medizinischen
Gründen verwenden, innerhalb der ACM.
V.i.S.d.P.:
Dr. med. Franjo Grotenhermen
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Am Mildenweg 6
D-59602 Rüthen
Deutschland
Tel: 02952-9708572
Fax: 02952-902651
Email: info@cannabis-med.org