20 August 2015
Von Reiner Burger
German Mut“ lautete das Motto des Bundesparteitags, zu dem die FDP Mitte Mai nach Berlin lud. Es war als Zeichen gegen eine als typisch deutsch empfundene Verzagtheit, gegen die „German Angst“ gedacht. Natürlich wollte sich die bei der Bundestagswahl 2013 so heftig gebeutelte Partei auch selbst ein wenig Mut machen. In Erinnerung dürfte der Parteitag aber vor allem deshalb bleiben, weil sich in Berlin einigermaßen überraschend rund 62 Prozent der Delegierten für die Legalisierung von Cannabis unter strikten Auflagen aussprachen. Es ist einer der größten Erfolge der Jungen Liberalen. Seit Jahren schon kämpfte die Nachwuchsorganisation für einen „liberalen Umgang“ mit der Droge. In Berlin nahm auch die altehrwürdige FDP ihren Mut zusammen und machte sich die umstrittene Position zu eigen.
Nach dem Beschluss war es nur eine Frage der Zeit, bis das Thema auch in der Düsseldorfer Kommunalpolitik ankommen würde. Denn seit gut einem Jahr gibt es im Rat der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt eine Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Die Grünen sehen die Forderung nach Legalisierung von Cannabis ohnehin auf allen politischen Ebenen als „urgrünes“ Anliegen, sie werben seit Jahren für eine wirkliche „Gras-Wurzelbewegung“.
Die SPD vertritt in Düsseldorf wie mittlerweile vielerorts die Auffassung, die Kriminalisierung des Kiffens habe nicht zu einem Rückgang des Cannabis-Konsums geführt, weshalb es an der Zeit sei, andere Wege auszuprobieren. Am Mittwoch stimmten SPD, Grüne, FDP und auch die Linkspartei dafür, in Düsseldorf eine Stelle zur streng regulierten Abgabe ausschließlich an Volljährige einzurichten. Das „Experiment“ soll wissenschaftlich begleitet und mit Präventions- und Aufklärungsangeboten verbunden werden. Die Stadtverwaltung erhielt von der bunten Düsseldorfer Cannabis-Koalition den Auftrag, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine entsprechende Sondergenehmigung zu erwirken.
Düsseldorf ist die zweite deutsche Stadt, die das Thema Cannabis-Legalisierung nun ganz konkret angehen will. Den ersten Antrag reichte das Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Ende Juni beim in Bonn ansässigen Bundesinstitut ein. Auch in anderen Regionen Deutschlands gibt es Überlegungen zur Cannabis-Legalisierung. Ende Juli sprach sich der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) grundsätzlich dafür aus – auch wenn es in der grün-roten Koalition dazu keinen Konsens gibt. Vor Kretschmann hatte sich als erster Ministerpräsident der neue Bremer Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) für eine Legalisierung des Rauschmittels ausgesprochen – sofern der rechtliche Rahmen es zulasse. Die Kriminalisierung sei nicht nur unzeitgemäß, sondern verursache auch hohe Kosten bei Polizei und Strafverfolgungsbehörden.
Personen unter 18 soll der Besitz und Gebrauch von Cannabis verboten bleiben
In der Berliner SPD gibt es Bestrebungen, in die Mitgliederbefragung im Oktober auch den Umgang mit Cannabis aufzunehmen. Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat schon im März den Entwurf eines Cannabis-Kontrollgesetzes (CannKG) in den Bundestag eingebracht. Mit dem eigentlichen Gesetz soll festgelegt werden, dass Personen unter 18 Jahren der Besitz und Gebrauch von Cannabis weiterhin verboten bleibt. Erwachsene sollen aber 30 Gramm und den Ertrag von drei selbst angebauten Hanfpflanzen besitzen dürfen. Zudem regelt das Gesetz die staatliche Kontrolle von Anbau, Großhandel, Im- und Export sowie Einzelhandel.
In einem zusätzlichen Cannabis-Steuergesetz sollen nach dem Willen der Grünen die Steuersätze für die diversen Cannabis-Produkte festgelegt werden. Eine Mehrheit für die Gesetze ist allerdings nicht in Sicht. Mehrfach hat sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU) „ganz klar gegen eine – auch modellhafte – Abgabe von illegalen Drogen“ ausgesprochen.
Cannabis als anlassbezogen konsumiertes Genussmittel In Düsseldorf dient den rot-grün-gelben Befürwortern des legalen Cannabis-Verkaufs einstweilen der Antrag des Berliner Bezirksamts als verfahrenstechnisches Vorbild. Unter anderem heißt es in dem Berliner Papier, Cannabis könne nicht als Einstiegsdroge für andere illegale Drogen betrachtet werden, sondern sei vielmehr ein anlassbezogen konsumiertes Genussmittel. Daraus und aus der Tatsache, dass der Konsum von Cannabis in allen Altersgruppen gestiegen sei, lasse sich ableiten, dass das Verbot des Rauschmittels und die Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten weder als Maßnahme des Gesundheits- noch als Maßnahme des Jugendschutzes geeignet sei. Die Düsseldorfer CDU hält – im Einklang mit der Union auf Bundesebene – Argumente wie diese nicht für stichhaltig. In Holland sei die Abgabe von Cannabis „krachend gescheitert“. Zudem sei das Rauschgift weitaus gefährlicher als oft behauptet. Die Union kann sich auch auf eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags vor einigen Wochen berufen. Dort hatten Sachverständige darauf hingewiesen, dass Cannabis-Konsum Erkrankungen wie Depressionen hervorrufen kann. Die Leiterin einer Düsseldorfer Suchtklinik äußerte, es gebe keinen risikoarmen Cannabis-Konsum. „Das ist ein Unterschied zum Beispiel zum Alkohol, wo es durchaus ein Lernverhalten gibt und wir einen kontrollierten Konsum für durchaus denkbar halten. Das ist im Rahmen von Cannabis eben nicht erwiesen.“ Zudem berichtete die Medizinerin davon, dass die „psychotischen Entgleisungen“ ihrer Patienten, die Cannabis gebrauchen, heute „deutlich schwerwiegender“ seien als noch vor einigen Jahren. Es gebe viele „exzessive Konsumenten“, warnte die Suchtmedizinerin. „Die Patienten, die wir sehen, sind wirklich sehr krank.“ Sie befürchte, dass sich die Zahl dieser Patienten durch einen sehr liberalen Umgang mit Cannabis deutlich erhöhen würde.