01.01.2016
Von Hans Cousto
Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) setzt sich seit ihrem Bestehen für einen rationaleren Umgang der Gesellschaft mit psychoaktiven Substanzen ein. Als Folge der neuesten, am 21. Dezember 2015 publizierten Studie zur Gefährlichkeit psychoaktiver Substanzen hält die Kommission fest, dass die aktuelle auf Verboten beruhende Gesetzgebung zu Drogen für künftige Herausforderungen nicht mehr ausreicht. Sie fordert entsprechend, dass für alle heute illegale Substanzen Regulationsmodelle entwickelt werden, die diese zugänglich und staatlich kontrollierbar machen. Ergänzend soll die Politik weiterhin selbstverantwortliches Handeln fördern sowie vulnerable Gruppen schützen und suchtkranken Menschen die notwendige Hilfe zusichern.
In den vergangenen vier Jahren widmete die EKDF ihre Arbeit insbesondere der Frage der Gefährlichkeit psychoaktiver Substanzen und deren Auswirkung auf den gesellschaftlichen Umgang damit. Der Bericht »Sind Drogen gefährlich? – Gefährlichkeitsabschätzungen psychoaktiver Substanzen« von Dagmar Domenig und Sandro Cattacin (Universität Genf) evaluiert verschiedene Studien und zeigt auf, wie komplex es ist, Drogen nach ihrer Gefährlichkeit zu kategorisieren. Alle Drogen sind gefährlich – und ungefährlich zugleich.
Bei der ganzen Gefährlichkeitsdiskussion beziehungsweise der Debatte über Nutzen und Schaden psychoaktiver Substanzen muss immer auch mit einbezogen werden, dass diese nicht ausschließlich als Freizeitdroge sondern auch aus medizinischen Gründen konsumiert werden, auch wenn diese nicht immer legal verordnet werden.
Neben der Suche nach der persönlichen, spirituellen Entwicklung oder dem Konsum aus medizinischen Gründen spielen soziale Aspekte, die vor allem bei Jugendlichen zum Tragen kommen, eine Rolle beim Konsum psychoaktiver Substanzen. Dem Konsum psychoaktiver Substanzen liegt also nicht immer eine Sucht einer einzelnen, vom sozialen Kontext losgelösten vulnerablen Person zugrunde. Vielmehr kann der Konsum solcher Substanzen ein bewusster Entscheid für eine Gemeinschaft Gleichgesinnter und dabei manchmal auch gegen die Mehrheitsgesellschaft sein, was wiederum die beachtliche Repression gegen die Jugendbewegungen der 1960er, 1970er und 1980er Jahre des letzten Jahrhunderts erklären mag.
Abbildung 1 (S. 84 in der Studie) zeigt die Vielfältigkeit der Kriterien für Gefährlichkeitsabschätzungen beim Konsum psychotrop wirkender Substanzen.
Abbildung 1 (S. 84 in der Studie) zeigt die Vielfältigkeit der Kriterien für Gefährlichkeitsabschätzungen beim Konsum psychotrop wirkender Substanzen.Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken. Die Abbildung zeigt vor allem auf, wie komplex Gefährlichkeitsabschätzungen letztlich sind, und gerade wegen dieser Komplexität sind diese oft auch für den Gesetzgeber wenig geeignet. Denn für die Rechtssetzung ist die Komplexitätsreduktion realer Gegebenheiten – neben klaren politischen Entscheidungen, was rechtens sein soll und was nicht – zentral, wobei die Reduktion der Komplexität nicht Realitäten vereinfachen, sondern im Gegenteil, die komplexe Realität in möglichst offenen Rechtsetzungen abbilden sollte.
Die Autoren der Studie stellen fest, dass das Denken in Listen und Gefährlichkeit einzelner Substanzen daher wenig sinnvoll erscheint, da es zwar Diskurse vereinfacht, aber fernab der Realitäten sich verortet, wenn man alle Einflussfaktoren miteinbezieht. Konsequent wäre es demnach, die Gesetzgebung auf den problematischen Konsum jeglicher psychoaktiver Substanz auszurichten, und im Gegenzug einen präventiv begleiteten und differenzierten Zugang zu psychoaktiven Substanzen zu erlauben.
Exkurs: Cannabis und Zauberpilze
In den Jahren 2000 bis 2002 führten Joachim Eul, Gundula Barsch und Tibor Harrach eine Studie zu Prävalenzen und Konsumbewertungen von Formen des Drogenmischkonsums durch. Die Erhebung erfolgte vorwiegend an Parties und anderen Veranstaltungen unter freiem Himmel mittels eines standardisierten Fragebogens. Befragt wurden 1.289 Personen. (Joachim Eul, Gundula Barsch, Tibor Harrach: Prävalenzen und Konsumbewertungen – Drogenmischkonsum anders verstehen, in: Wiener Zeitschrift für Suchtforschung, Jg. 27 2004 Nr. 4, S. 49-60)
Der Mischkonsum von Cannabis und Zauberpilzen wurde von 93% der Personen, die mit dieser Kombination Erfahrungen gesammelt hatten, für »gut« befunden. Bei Cannabis und LSD lag dieser Anteil bei 82%. Diese beiden Kombinationen waren die einzigen von allen beurteilten Kombinationen, die fast ausschließlich für »gut« befunden wurden. Überwiegend »gut« fiel die Bewertung der Kombination von Cannabis und Ecstasy mit 79% und die Bewertung der Kombination von Cannabis und Kokain mit 72% positiven Wertschätzungen aus. Auch die Kombination von Cannabis und Speed wurde von 62% der mit dieser Kombination vertrauten Personen für »gut« befunden und somit überwiegend positiv bewertet. Die Kombination von Cannabis und Alkohol wurde jedoch vornehmlich ambivalent bewertet.
Mit Ausnahme des Mischkonsums von Alkohol und Kokain respektive von Alkohol und Speed wurden alle Formen des Mischkonsums mit Alkohol ambivalent oder überwiegend negativ beurteilt. Nur 38% fanden die Kombination von Alkohol und Ecstasy »eher gut«, 32% »eher schlecht« und die restlichen 30% »weder gut noch schlecht«, bei Alkohol und Cannabis lag die Einschätzung »eher gut« bei 37%, die Einschätzung »eher schlecht« bei 35% und die Einschätzung »weder gut noch schlecht« bei 28%. Diese Werte zeigen, daß die Wirkung des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis respektive von Alkohol und Ecstasy jeweils ambivalent eingeschätzt wurde. Bei Alkohol und LSD standen Wertungen von 24% für »eher gut« und 47% für »eher schlecht« einander gegenüber und bei Alkohol und Zauberpilzen standen Wertungen von 22% für »eher gut« und 48% für »eher schlecht« einander gegenüber.
Professor David Nutt (Independent Scientific Committee on Drugs, ISCD) und Dr. Leslie A. King (Fachberater der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, EMCDDA) haben im Herbst 2010 in London eine Studie zur Gefährlichkeitsbewertung von Drogen vorgestellt. Alkohol wurde dabei als gefährlichste Droge angesehen und erhielt 72 »Gefährlichkeitspunkte«, Cannabis lag im Mittelfeld und erhielt 20 Punkte und LSD wie auch die Zauberpilze wurden als eher ungefährlich eingestuft und erhielten 7 respektive 5 Punkte. Alkohol ist somit nicht nur für viele Formen des Mischkonsums eher ungeeignet, sondern gilt auch als gefährlicher als alle anderen in dieser Studie untersuchten Drogen. Vor diesem Hintergrund erscheint es völlig absurd, dass man wegen den weit weniger gefährlichen Drogen wie LSD oder Zauberpilzen im Gepäck auf der Fahrt zu einem Festival von der Polizei behelligt wird, jedoch unmengen an Bier und Schnaps mit sich führen darf, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
In der Studie »Ranking van drugs – Een vergelijking van de schadelijkheid van drugs« (Ranking von Drogen – Ein Vergleich von der Schädlichkeit diverser Drogen) des Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu in Bilthoven im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport haben 20 Experten im Jahr 2009 die Gefährlichkeit von Drogen für das Individuum wie auch für die Gesellschaft untersucht. Zum Expertenteam gehörten Apotheker, Ärzte, Biologen, Epidemiologen, Psychiater, Toxikologen sowie Experten der Polizei. Die Niederländer untersuchten die akute sowie die chronische Toxizität von Drogen, das sogenannte Abhängigkeitspotenzial und zudem die individuelle sowie die gesellschaftliche soziale und allgemeine Schädigung. In den folgenden Abbildungen sind die Ergebnisse in der Übersicht dargestellt.
Die Abbildung 2 zeigt die akute Gefährdung durch Vergiftungserscheinungen nach der Einnahme verschiedener Drogen, auch akute Toxizität genannt. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken. Die relative Gefährlichkeit wird in einer Skala von 0 bis 3 angezeigt. Null bedeutet keine Gefährdung, 3 zeigt ein Höchsmaß an Gefährdung an. Crack und Heroin haben den höchsten akuten Gefährdungswert von 2,4; gefolgt von Methamphetamin mit 2,0 Gefähdungspunkten, gefolgt von Kokain, Alkohol und Methadon mit jeweils 1,9 Punkten. Die Zauberpilze (Violett markiert) liegen mit 0,9 Punkten auf Rang 15 und Cannabis (Grün markiert) mit 0,8 Punkten auf Rang 16 der 19 untersuchten Substanzen.
Die Abbildung 3 zeigt das sogenannte Abhängigkeitspotenzial von Drogen, das heißt die Gefahr, sich von einer bestimmten Droge abhängig zu machen. Auf Rang 1 mit 2,9 Punkten liegt hier Heroin, gefolgt von Tabak und Crack mit jeweils 2,8 Punkten. Alkohol liegt hier mit 2,1 Punkten auf Rang 6, Cannabis mit 1,1 Punkten auf Rang 12 und LSD sowie die Zaubepilze mit 0,0 Punkten auf den letzten Rängen 18 und 19.
In dem Artikel »Plädoyer für Magic Mushroom Social Clubs« finden sich weitere Grafiken zu dieser Studie, so zur chronische Toxizität, zur individuellen sozialen Schädigung durch Drogen wie auch zum gesellschaftlichen Schaden durch Drogen insgesamt. In allen untersuchten Kategorien liegen punkto Gefährlichkeit LSD und Zauberpilze weit hinter dem Alkohol. Das strikte Verbot von LSD und den Zauberpilzen lässt sich gemäß der hier benannten Studien nicht begründen.
UNGASS 2016
Die internationale Drogenpolitik befindet sich im Umbruch. Dazu kommt, dass die UN-Generalversammlung 2016 dem Drogenthema eine Sondersession widmet. Die Sondersession der UNO von 2016 (United Nations General Assembly Special Session, UNGASS 2016) bietet die Gelegenheit, das komplexe Thema offen und konstruktiv zu diskutieren – eine Möglichkeit, die 2014 an der High Level Review der UN-Betäubungsmittelkommission verpasst wurde.
In der Position der EKDF hinsichtlich der Sondersitzung der UN-Generalversammlung zum Thema Drogen wird hervorgehoben, dass der Legalstatus einer Substanz nicht mit deren Schadenspotential übereinstimme und deshalb zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit eine kohärente, substanzübergreifende Suchtpolitik angestrebt werden müsse, welche nicht zwischen dem Legalstatus psychoaktiver Substanzen unterscheidet. Um dies zu erreichen bedarf es gemäß der EKDF einer möglichst offenen gesetzlichen Regulierung aller Substanzen, egal ob legal oder illegal, die sich an den konkreten Problemen orientiert.
Abbildung 4 zeigt die Empfehlungen der EKDF hinsichtlich möglicher Reformen im Rahmen der UN-Sondersession 2016.
Abbildung 4 zeigt die Empfehlungen der EKDF hinsichtlich möglicher Reformen im Rahmen der UN-Sondersession 2016. Die Position der EKDF hinsichtlich der Sondersitzung der UN-Generalversammlung zum Thema Drogen ist auch in englischer Sprache unter dem Titel »Position of the EKDF (Swiss Federal Commission for Drug Issues, FCDI) in connection with the Special Session of the UN General Assembly on Drug Issues« verfügbar.
Fazit
Gefährlichkeitsabschätzungen scheinen offenbar nur dann einen gewissen Sinn zu machen, wenn diese möglichst evidenzbasiert und doch durchführbar und somit nicht zu komplex sind. Angesichts der Tatsache, dass wir es heute nicht mehr wie vor rund Hundert Jahren mit mehr oder weniger nur einer Handvoll psychoaktiver Substanzen, die zu gesellschaftlichen Problemen führen, zu tun haben, sondern mit Hunderten von solchen Substanzen weltweit, scheint es nach Ansicht der Autoren der Studie »Sind Drogen gefährlich? – Gefährlichkeitsabschätzungen psychoaktiver Substanzen« wohl angebracht, nicht auf einzelne Substanzen zu fokussieren sondern auf den Konsum psychoaktiver Substanzen generell. Dies würde auch den häufig vorkommenden Polykonsum mit einschließen und zudem regionalen Unterschiedlichkeiten weit gerechter werden als absolute Gefährlichkeitsabschätzungen einzelner Substanzen. Dies würde bedeuten, dass eher der Umgang mit psychoaktiven Substanzen als Grundlage für Gefährlichkeitsabschätzungen dienen müsste als die einzelnen Substanzen selbst. Weiter erscheint es den Autoren wichtig, die soziale Einbettung einer Substanz insofern zu beachten, als dass Ritualisierungen wohl weit mehr als Verbote die Kontrolle über den Konsum psychoaktiver Substanzen übernehmen können. In dem Sinne sollten in erzieherischen und präventiven Programmen Ritualisierungen als Konsummuster stärker als bisher gewichtet werden. Die Autoren fordern somit eine Abkehr vom Substanzismus.
Der Bericht »Sind Drogen gefährlich? – Gefährlichkeitsabschätzungen psychoaktiver Substanzen« von Dagmar Domenig und Sandro Cattacin wie auch die Position der EKDF hinsichtlich der Sondersitzung der UN-Generalversammlung zum Thema Drogen enthalten zahlreiche Formulierungen die geeignet sind, die eigene Position in Sachen Drogen- und Suchtpolitik zu reflektieren. Vor allem für Menschen, die beim Schreiben von Wahlprogrammen von politischen Parteien engagiert sind, sind die besagten Texte eine wahre Quelle der Inspiration. Doch auch für alle anderen Menschen, die im Rahmen der Drogen- und Suchtpolitik Verantwortung tragen oder sonstwie in diesem Bereich engagiert sind, bieten die Texte eine Fülle von Informationen.
Die derzeitigen Drogenkontrollmaßnahmen sind als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren, da sie ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien darstellen, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet.
Drogenpolitik muss sich den Prinzipien einer guten Regierungsführung unterordnen, wie sie in den universalen Menschenrechtserklärungen, in der Konvention über Biodiversität und in anderen internationalen Abkommen zugrunde gelegt sind. Insbesondere sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte sowie das Recht auf kulturelle Vielfalt für alle Individuen zu garantieren. Deshalb wird im drogenpolitischen Manifest »Das Weltkulturerbe der Psychonautik« den Regierungen der Welt vorgeschlagen, die Vereinten Nationen dazu aufzufordern, das Politikfeld »Drogenkontrolle« respektive »Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen« der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) zu entziehen und der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) anzuvertrauen.
Der Gebrauch psychotrop wirkender Substanzen findet im allgemeinen gemeinschaftlich in speziellen Kulturräumen statt und wird von den praktizierenden Psychonautikern als festen Bestandteil ihrer Lebenskultur respektive ihres Kulturerbes angesehen. Die Kunst der Psychonautik wie auch die dazugehörigen Einweihungsriten werden bis heute von einer Generation an die nächste weitergegeben. Die Riten werden von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, ihrer Interaktion mit der Natur und ihrer Geschichte fortwährend neu geschaffen und vermitteln den daran teilhabenden Menschen ein Gefühl von Identität und Kontinuität. Auf diese Weise tragen die unterschiedlichen Riten für den Gebrauch unterschiedlich wirkender Substanzen im Bereich der Psychonautik zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität bei. Gemäß Definition im UNESCO-Übereinkommen gehören somit die Riten aus dem Bereich der Psychonautik eindeutig zum Weltkulturerbe und gehören somit auch in den Schutzbereich des UNESCO-Übereinkommens.
Abbildung 5 zeigt die Psychonautenversion der Schweizer Flagge. Die Grafik von Panos Michaelidis ziert den Umschlag des Buches »Psychonautik, Hedonismus und Ekstase«, das im Jahr 2009 zum 25. Jubiläum des Nachtschatten Verlages erschienen ist. In diesem Buch wurde erstmalig das drogenpolitische Manifest »Das Weltkulturerbe der Psychonautik« abgedruckt.
Anmerkung: Die EKDF wurde Ende 2015 aufgelöst. Ihre Arbeit wird in der thematisch breiter gefassten Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen (EKSF) weitergeführt. Die EKDF zog sich jedoch nicht ohne weiteres zurück. Sie spielte mit ihrem Bericht »Sind Drogen gefährlich?« noch einmal einen drogenpolitischen Steilpass und warf die Frage nach Kriterien für eine ideale Regulierung von Drogen auf. Das sogenannte Ruhestand-Drogenpolitiker-Erleuchtungs-Syndrom [engl.: Post-Retirement Drug Policy Enlightenment Syndrome (PRDPES)] war hier wohl ein Vor-Ruhestand-Drogenexperten-Erleuchtungs-Syndrom.