Die Uno-Konventionen verpflichten nicht dazu, den Privatkonsum und den Eigenanbau von Cannabis zu verfolgen. Die Unterzeichner-Staaten können folglich den Konsum strafbefreien und den Eigenanbau reglementieren, ohne internationale Sanktionen befürchten zu müssen. Diese Massnahmen bilden die Basis für eine vernünftige Politik; sie sind aber ungenügend. Der Eigenanbau genügt nicht, um die immense Nachfrage zu befriedigen. Sie geben nicht alle Garantien hinsichtlich Hygiene und Schwarzmarkt. Es braucht ein besseres System für Produktion und Vertrieb, um diese Risiken zu minimieren.
Die europäischen Parlamente und Regierungen sind Gegner eines reglementierten Anbaus und Verkaufs von Cannabis. Ein kommerzielles System widerspräche den Konventionen, förderte den Export und den Drogentourismus und führte zu einer zu grossen Verfügbarkeit mit Wachstum des Konsums, vor allem bei der Jugend. Die Schweizer Hanfläden und die holländischen Coffee Shops wären somit zu offensichtlich und zu einladend. Sie förderten die Kritiken der Nachlässigkeit, des falschen Signals des Cannabis im freien Verkauf. . . Die vernünftigste Lösung wäre folglich die Kollektivierung des Eigenanbaus. Nichtkommerzielle Vereinigungen könnten die Konsumenten, welche nicht selber anbauen können, vereinen.
Encod, ein europäisches Netzwerk von mehr als 150 Vereinigungen im Drogenbereich, arbeitet an einem nichtkommerziellen Modell für Produktion und Vertrieb für Erwachsene, dem Cannabis Social Club (CSC). CSCs sind nichtkommerzielle Vereinigungen, welche den professionellen Anbau einer sehr limitierten Menge von Cannabis, genügend für die persönlichen Bedürfnisse der Vereinsmitglieder, organisieren. Anbau, Transport, Vertrieb, Konsum müssen unter Sicherheits- und Qualitätskontrollen stattfinden, ohne Werbung, Ladenschild oder Schaufenster. Die Mitglieder sichern die Finanzierung durch die Bezahlung von Mitgliederbeiträgen gemäss ihren Bedürfnissen. Jedes Mitglied erhält eine Stempelkarte, entsprechend seinem Kredit, mit Jahres- und Monatsmaxima an möglichen Bezügen. Es darf dabei kein Cannabishandel stattfinden. Die Mitglieder müssen sich verpflichten, nicht zu verkaufen und nicht Dritte, vor allem Jugendliche, zum Konsum zu verführen.
Diese privaten Gruppen von Konsumenten könnten ihren Mitgliedern einen Raum zum Konsum von Cannabis anbieten, dies im Austausch für die Mission einer strikten Trennung der Drogenmärkte, einer aktiven Politik gegen Strassengewalt, der Aufspürung von Problemkonsumenten, um sie zu Vorbeugungs- und Hilfsinstitutionen zu bringen. Die Vereinigungen müssen ein Pflichtenheft einhalten: Verkauf und Konsum von Alkohol wären verboten, es müssten Inhalationsapparate vorhanden sein, Verpflichtung zur Teilnahme an Präventionskampagnen gegen das Rauchen und anderen Gesundheitsthemen, wie Mehrfachkonsum, Gewaltsprävention. Die Behörden könnten die Anzahl der Gruppen beschränken und Zonen definieren, dies gemäss der öffentlichen Ordnung. Die Nichtkommerzialität und die Mengenbeschränkung führen dazu, dass der Verantwortliche oder die Angestellten nicht zum Konsum auffordern.
Bessere Methoden für die Volksgesundheit und die Umwelt würden beim Anbau von Cannabis verwendet werden. Der Schwarzmarkt und die damit verbundenen Probleme, wie Erhöhung des THC-Gehalts, Verschnittprodukte, hohe Preise, Gewalt, Verkauf an Minderjährige, Belästigungen durch offene Szenen. . . , schrumpften beträchtlich. Die Behörden könnten vernünftige Rahmenbedingungen stellen und die CSCs während des ganzen Prozesses vom Anbau bis zum Konsum kontrollieren. CSCs könnten Stellen schaffen und beträchtliche Mengen an Waren und Dienstleitungen einkaufen, welche besteuert sind. Dieses System könnte rasch den Konsumenten eine Alternative zum Schwarzmarkt bieten.