Quelle: Focus.de
16. 12. 2010
Niederländische Grenzorte wollen sich gegen den Drogentourismus wehren und Ausländern den Besuch der Coffeeshops verbieten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge ist das auch keine Diskriminierung. Dass die Touristen nur kommen, da es in ihren Ländern verboten ist, scheint dem Gericht egal.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof könnte für die Coffeeshops drastische Konsequenzen haben: In einigen Städten machen Ausländer drei Viertel ihrer Kunden aus. Es sei legitim, Ausländer auszuschließen, wenn damit das Ziel verfolgt werde, den grassierenden Drogentourimus zu bekämpfen, urteilten die Richter. Die Kommunen hätten das Recht, sich gegen damit einhergehende Belästigungen zu wehren und zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der Gesundheit der Bürger“ Ausländer aus den Haschkneipen zu verbannen.
Der Cannabis-Tourismus in die traditionell liberalen Niederlande setzt schon seit Langem vielen Kommunen vor allem im Grenzgebiet stark zu. Zugedröhnte Ausländer ziehen pöbelnd und randalierend durch die Straßen und zwingen die Rettungskräfte immer wieder zum Ausrücken.
Täglich Tausende von Besuchern aus dem Ausland
Davon hatte die Gemeinde Maastricht vor fünf Jahren die Nase voll. Sie verbot den örtlichen Coffeeshops per Verordnung, Ausländer in den örtlichen Coffeeshops zu bewirten. Dies ignorierten deren Besitzer, woraufhin die Stadt ein Exempel statuierte. Nachdem sie wiederholt Ausländer im „Easy Going“, einem Coffeeshop in der Maastrichter Innenstadt, angetroffen hatte, machte sie den Laden vorübergehend dicht. Das wollte sich dessen Besitzer Marc Josemans nicht bieten lassen. Er klagte gegen die Schließung und begründete dies mit dem Diskriminierungsverbot von EU-Ausländern. Der Fall landete beim obersten niederländischen Gerichtshof, der sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof wandte.
Dessen Richter stellten nun klar: Da es europaweit verboten ist, Drogen in den Handelsverkehr zu bringen, könne von einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot keine Rede sein. Anders liege der Fall, was den Verkauf von alkoholfreien Getränken und Essen angehe. Hier würden Dienstleistungsfreiheiten eingeschränkt. Dies sei aber gerechtfertigt, wenn dem Drogentourismus dadurch Einhalt geboten werde. Zudem sei es in der Praxis äußerst schwierig, Ausländern zwar den Zugang zum Coffeeshop zu ermöglichen, ihnen aber kein Cannabis zu verkaufen.
In den Niederlanden sind, wie in anderen EU-Ländern auch, der Besitz, der Vertrieb, der Anbau, der Transport, die Herstellung, die Einfuhr und die Ausfuhr von Betäubungsmitteln verboten. Das gilt auch für Cannabis. Anders als andere EU-Länder verfolgte das Land bislang jedoch eine Politik der Toleranz gegenüber Cannabis. Es erlaubt örtlichen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen, Coffeeshops zu genehmigen, in denen Kunden geringe Mengen weicher Drogen wie Haschisch konsumieren dürfen. Dies hat zu einem regelrechten Ansturm aus dem Ausland geführt. Alleine in Maastricht ziehen die 14 Coffeeshops offiziellen Angaben zufolge täglich rund 10 000 Kunden an. 70 Prozent davon stammen aus dem Ausland.
th/dapd
Quelle: [Focus.de]