12.08.2015
Es gibt viele Modelle, wie eine legale Cannabisabgabe funktionieren könnte. Cannabis Social Clubs (CSCs) sind eines davon, und für viele auch eines der attraktivsten. Hier stellen wir Informationen über CSCs, die bundes- und weltweite Bewegung dafür und die rechtlichen Grenzen zur Verfügung.
Ein Cannabis Social Club dient der Versorgung seiner Mitglieder mit hochqualitativen Cannabisprodukten aus eigenem Anbau. So wird der Schwarzmarkt ausgeschlossen und die Qualität für den Endverbraucher kann gesichert werden. Neben der Qualität spielt auch der Preis dabei eine Rolle: Da der CSC keinen Gewinn macht, fallen nur geringe Kosten für Produktion und Vertrieb des Cannabis an, die Mitglieder werden also vergleichsweise kostengünstig versorgt.
Für den Staat hätte das System ebenfalls viele Vorteile: Neben der Bekämpfung des Schwarzmarkts für Cannabisprodukte wäre so auch ein Verkauf und Konsum jenseits der Öffentlichkeit möglich. Die Clubs dürfen keine Werbung machen. Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene würden Cannabis nicht ungewollt zu Gesicht bekommen, alles spielt sich in geschlossenen Räumen ab.
Es gibt allerdings auch gute Gründe, nicht auf CSCs als alleinige Abgabeform zu setzen: Nicht jeder will in einem Club Mitglied werden, gerade Gelegenheitskonsumenten kaufen lieber in einem Geschäft ein. Außerdem könnten CSCs nur selbstangebautes Marihuana anbieten, keine importieren Cannabisprodukte, z.B. “gelben Libanesen”, die zur Cannabiskultur ebenso dazu gehören, wie spanische Weine zur Weinkultur. Um den Schwarzmarkt wirkungsvoll auszutrocknen, wäre eine Doppellösung mit CSCs und Hanf-Fachgeschäften sicherlich deutlich sinnvoller, als eine ausschließliche Beschränkung auf CSCs.
CSCs in Europa
In bestimmten Gegenden Spaniens gibt es eine Vielzahl von CSCs, die dort durch eine rechtliche Besonderheit möglich wurden. Der Anbau von Cannabis zur eigenen Versorgung ist dort für Privatleute nicht strafbar und Aktivisten erkämpften sich dann in vielen Gerichtsverfahren, diesen eigenen Anbau auch gemeinsam mit Freunden in einem Club durchzuführen. Auf Grund der Gefahr, dass die Polizei die Pflanzen trotz “Zugehörigkeit zum Club” beschlagnahmt oder Diebe sie entwenden, werden die Gärten meist versteckt gehalten. Der Transport des erworbenen Cannabis vom Club in die Privatwohnung ist für die Mitglieder nicht risikofrei und kann zu einer Anzeige führen.
In Belgien gibt es nur zwei Cannabis Social Clubs, die sich nach starken politischen und juristischen Kämpfen zwischen 2005 und 2008 etabliert haben. Insbesondere der Verein “Trekt Uw Plant” hat hier Pionierarbeit geleistet und als erstes den Schritt in die belgische Öffentlichkeit gewagt. Dort ist der Anbau von einer (!) Hanfpflanze pro Person nicht strafbar, deswegen bauen die Clubs in Belgien nur eine Pflanze pro Mitglied an. Diese bekommen dann neben den Blüten auch die getrocknete Pflanze komplett eingepackt.
Bestrebungen zur Gründung von CSCs existieren in vielen weiteren europäischen Städten. Ein rechtlicher Rahmen, der eine reale Umsetzung des Konzepts ermöglicht, ist bisher allerdings nirgendwo gegeben. So haben sich in vielen Ländern “Cannabis Social Clubs” gegründet, die zunächst vor allem den Wunsch bekennen, im Falle von politischen Veränderungen Cannabis für sich selbst zu produzieren. Auch in Deutschland hat diese Bewegung in den letzten Jahren starken Zulauf bekommen.
Rechtliche Fallstricke
In Deutschland wäre die Gründung eines CSCs nach spanischem oder belgischem Vorbild ein klarer Rechtsbruch. Wer Cannabis in nicht geringer Menge produziert, muss mit mindestens einem Jahr Haft auf Bewährung rechnen. Bei Tatbegehung durch mindestens drei Personen gleichzeitig droht der Vorwurf des bandenmäßigen Vorgehens, was mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren (auf Bewährung) geahndet wird.
Auch die Gründung eines “Cannabis Social Clubs”, der noch kein Cannabis anbaut, ist nicht völlig risikolos. Es ist dabei unbedingt zu empfehlen, immer klar nach außen zu kommunizieren, dass der Club keinerlei Straftaten begeht, sondern sich nur für eine bessere Situation in der Zukunft einsetzt und darauf vorbereitet. Polizeibeamte könnten theoretisch bandenmäßiges Verhalten konstruieren, selbst wenn dies gar nicht der Fall ist. Wird beispielsweise durch elektronische Überwachung oder andere polizeiliche Maßnahmen ein Handel mit Cannabis zwischen Clubmitgliedern aufgedeckt, könnte die Polizei schnell einen Zusammenhang zum Club vermuten und von bandenmäßigem Handel ausgehen. Hier ist es also sehr wichtig, sauber zu kommunizieren was man macht, und was man nicht macht.
Ich will einen Cannabis Social Club gründen, wo findet man Unterstützung?
Der europäische Dachverband des Deutschen Hanfverbands, ENCOD, hat einen Verhaltenskodex und eine Anleitung zur Gründung von CSCs veröffentlicht. In Deutschland arbeiten derzeit zwei Kampagnen für die Gründung von Cannabis Social Clubs. Emanuel Kotzian, Herausgeber des Hanfjournals und von Exzessiv TV fördert mit der “CSC ist OK” – Kampagne Menschen in ganz Deutschland bei der Gründung solcher Clubs, Vaclav Wenzel Cerveny vom Cannabisverband Bayern konzentriert sich auf Bayern.
Die meisten daraus entstandenen CSCs beschränken sich derzeit auf Aktivitäten im Internet, einige kommen jedoch auch zu realen Treffen zusammen, werden in der Presse erwähnt oder organisieren gar Aktionen wie Infostände oder Demonstrationen.
Der Deutsche Hanfverband stellt seit 2013 Musterpetitionen zur Beantragung eines Cannabis Social Clubs bei der eigenen Gemeinde in Form eines Modellprojekts zur Verfügung. Dutzende solcher Anträge wurden im Laufe der Zeit gestellt und mittlerweile denken Politiker in vielen deutschen Städten über Möglichkeiten nach, Cannabis in Form eines Modellprojekts legal zur Verfügung zu stellen.