An die nationalen Antidiskriminierungsstellen
von Bulgarien,
Schweden und
9. Februar 2011
Werte Damen und Herren,
Hiermit möchten wir eine Beschwerte gegen die Regierung ihres Landes einreichen wegen rassistischer und kultureller Diskriminierung gegenüber den sogenannten indigenen Gemeinschaften der Andenregion in Südamerika.
2009 stellte der Präsident von Bolivien, Evo Morales, den Antrag für den Vereinten Nationen, den Text des „Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe“ zu ändern. Diese Änderung hätte ein Ende des diskriminierenden und wissenschaftlich unhaltbaren Verbots des Kauens von Blättern des Kokastrauches zur Folge gehabt, eine uralte Praktik unter den Indigenen der Andenregion. Archäologische Ausgrabungen beweisen, dass der Konsum von Kokablättern mindestens 7.000 Jahre alt ist.
Der Antrag wurde in einer Art und Weise formuliert, dass die Modifikation des Textes nur für die kokaproduzierenden Länder in der Andenregion zutreffen würde, während das globale Kontrollsystem für Kokakultivierung und Kokain intakt bliebe.
Die Ergebnisse des UN 1950 Kommission zum Kokablatt haben die Rechtfertigungen für das Verbot des Kokablattkauens in dem „Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe“ geliefert. Analysten haben den Bericht als Willkürlich, Unpräzise, Rassistisch und kulturell Unsensibel kritisiert.
Die Prozedur bei den Vereinigten Staaten um mit solchen Anträgen umzugehen sieht vor, dass jedes der 190 Mitgliedsstaaten den Antrag annehmen muss. Wenn nur ein Staat einen Einspruch einlegt, wird der Antrag abgelehnt.
Den Berichten des letzten Treffens der sogenannten Horizontalen Gruppe Drogen, dem Komitee von EU Mitgliedsstaaten in dem Drogenpolitik besprochen wird, zufolge, hat die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika von der Europäischen Union verlangt, Einspruch gegen den bolivianischen Antrag einzulegen.
Die Motivation der US-Regierung hat nichts zu tun mit der Natur des Kokablattes und seiner Regulierung. Einer Erklärung zufolge, welche durch die US-Botschaft in Bolivien am 26. Januar 2011 gemacht wurde, liegt der Schwerpunkt der US-Regierung in der Aufrechterhaltung der Integrität des sogenannten „Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe“. Integrität kann in diesem Fall als das Interpretiert werden, als was die US-Regierung „den einwandfreien moralischen Zustand“ der UN-Verträge sieht.
Als der Einsendeschluss für Einsprüche gegen den bolivianischen Antrag am 31. Januar 2011 auslief, stelle sich heraus, dass 17 EU-Mitgliedsstaaten keine Einsprüche vorstellten. Eines davon, Spanien, unterstützte sogar offen den Antrag.
Im Januar 2011 hat die Regierung ihres Landes einen Einspruch gegen den Änderungsantrag aus Bolivien bei den Vereinten Nationen eingelegt und damit die Aufrechterhaltung des Verbots des traditionellen Kokablattkonsums in Bolivien unterstützt.
Dieses Verbot muss als verachtenswerter Akt von Rassismus aufgefasst werden, da es eine uralte kulturelle Praktik, die keine negativen Effekte hat, kriminalisiert und stigmatisiert.
Die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 sagt, dass „indigene Menschen das Recht haben, ihr kulturelles Erbe, ihr traditionelles Wissen und traditionellen kulturellen Ausdruck aufrecht zu erhalten, zu kontrollieren, zu beschützen und zu entwickeln.“
In der Madrider Vereinbarungder Europäischen Union – Lateinamerika und der Karibik, am 18. Mai 2010, erkannten die europäischen Länder das kulturuelle Erbe der indigenen Bevölkerung an .
Ihr Land hat damit die Rechte der indigenen Gemeinschaften anerkannt, ihr kulturelles Erbe zu Beschützen und zu Bewahren.
Wir bitten dringend um jede rechtliche Initiative, die angebracht ist, um von ihrer Regierung zu verlangen, dass sie sich gemäß der Madrider Vereinbarung verhält, ihren Einspruch gegen den bolivianische Änderungsantrag zurück zuziehen und die Rechtfertigung der Kriminalisierung einer kulturellen Praktik zu stoppen.
gez. der Vorstand von ENCOD
Fredrick Polak
Antonio Escobar
Marisa Felicissimo
Jorge Roque